Bedingungen und Konditionen

1. Umfang der Bedingungen

Die nachfolgenden Bedingungen regeln die GeschÃ?ftsbeziehungen zwischen beconart und seinen Kunden. Die Webseiten, Firmen und Marken der Geschäftsleitung, einschließlich der eingesehenen Angebote und Aufträge, sind ebenfalls enthalten.
Verträge werden nur zu unseren Bestell-, Liefer- und Zahlungsbedingungen angenommen. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, sie werden im Einzelfall schriftlich anerkannt. Das Schweigen von beconart auf vorgelegte Vertrags- und Einkaufsbedingungen stellt keine Anerkennung dar. Vertrags- und Einkaufsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Entgegenstehende oder abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sowie mündliche oder telefonische Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Wir sind berechtigt, zur Erfüllung und Erbringung der vertraglich übernommenen Verpflichtung andere qualifizierte Unternehmen, freiberufliche Künstler und Unternehmer, Fachfirmen etc. einzuschalten, die uns unmittelbar unterstellt sind (Subunternehmerleistungen).

2. Angebote

Unsere Angebote sind stets freibleibend, unverbindlich und basieren auf unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie im Angebot ausdrücklich und eindeutig schriftlich festgehalten und von uns schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht zulässig.
Für die Richtigkeit der technischen Daten und sonstigen Angaben in Preislisten, Rundschreiben, Katalogen und sonstigen Druckschriften sowie Herstellerprospekten übernehmen wir keine Gewähr. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen begründen keine Ansprüche, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.

3. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

Der Umfang der von beconart zu erbringenden Leistungen, die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung und die sonstigen erforderlichen Bedingungen werden in einem Einzel-, Werk- oder Rahmenvertrag zwischen beconart und dem Auftraggeber/Vertragspartner festgelegt. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein unterschriebenes Vertragsexemplar (Bestellung) (im Einzelfall auch per E-Mail oder Fax) abgibt und beconart die Leistung und/oder Materiallieferung erbringt. Alle beconart erteilten AuftrÃ?ge werden erst mit unserer schriftlichen AuftragsbestÃ?tigung oder mit dem Beginn der Arbeiten verbindlich. Mit der Auftragserteilung oder schriftlichen Bestätigung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an. Sie sind in den entsprechenden Dokumenten ausdrücklich erwähnt und können online eingesehen werden unter
https://sicht-beton.com/impressum-datenschutz/. Auf Anfrage stellen wir gedruckte oder digitale Versionen zur Verfügung.

4. Leistungserbringung / Ausführungsfristen

Wird die von beconart geschuldete Leistungserbringung durch unvorhergesehene und unvermeidbare Umstände, wie z.B. Wind- und Wetterverhältnisse, Luft- und Bauteiltemperaturen durchgängig unter 5 Grad Celsius, Glasurverarbeitung bei Temperaturen unter 12 Grad Celsius, Regen bei Außenarbeiten, Aussperrungen, Betriebs- und Verkehrsstörungen aller Art (insbesondere in Zulieferbetrieben), außergewöhnliche Umstände, höhere Gewalt, fehlende Baustellenzufahrt, Sperrung der Baustelle aufgrund behördlicher Anordnungen, unvermeidbar verzögert, so verlängert sich der vereinbarte Ausführungstermin entsprechend. Nicht von uns zu vertretende Stillstände, Ausfälle oder Verzögerungen sind vom Auftraggeber pro Mitarbeiter zuzüglich Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen und gemäß Dienstleistungsvertrag mit 80% zu vergüten. Ein geringerer Anspruch muss vom Auftraggeber nachgewiesen werden.
Wir weisen darauf hin, dass waagerechte Flächen, freiliegende Flächen, Böden und Risse der natürlichen Bewitterung, Bewegung oder Abnutzung unterliegen und wir keine Garantie für Haftfestigkeit, Farbechtheit oder Haltbarkeit übernehmen können. Teilweise behandelte Außenflächen können unter veränderten Witterungsbedingungen ein sehr inhomogenes Gesamtbild aufweisen. Die Entscheidung, nur Teile einer Fläche zu bearbeiten, erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
Die Leistungen werden nur erbracht, wenn die vom Auftraggeber gestellten bautechnischen Anforderungen erfüllt sind. Dazu gehört die Gewährleistung des ungehinderten Zugangs zur Baustelle und der Sicherheit. Erforderliche Versorgungseinrichtungen wie Strom, Wasser und Gerüste ab einer Arbeitshöhe von 3,20 m müssen vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Alternativ kann dies nach Freigabe der umliegenden Bodenflächen durch den Bauherrn gegen Aufpreis von beconart übernommen werden. Zudem muss die Bereitstellung von Abstellplätzen für Fahrzeuge und Maschinen, entsprechend der Projektgröße, durch den Auftraggeber sichergestellt werden.
Genehmigungen von Eigentümern, Behörden, etc. für eventuelle Straßensperrungen, Abwasserentsorgung oder ähnliches sind nicht Bestandteil des Angebotes und müssen vom Auftraggeber erbracht werden. Auf Wunsch können diese Aufgaben von beconart übernommen werden und werden gesondert in Rechnung gestellt.
Soweit hier nicht anders geregelt, gelten für Aufmaß und Abrechnung die neuesten Fassungen der VOB/B und VOB/C.

5. Akzeptanz

Umfangreiche Arbeiten werden in der Regel wöchentlich vor Ort oder aus der Ferne zwischen dem Auftraggeber und beconart besprochen und schriftlich festgehalten. Bei Ausführungszeiten, die 4 Kalenderwochen überschreiten, werden Fertigstellungsberichte in Abnahmeprotokollen über die Ausführung und Teilabnahme dokumentiert. Nach Abschluss aller Arbeiten kann die Abnahme entweder persönlich vor Ort oder durch ein schriftliches Abnahmeprotokoll erfolgen. Mit der Überprüfung der schriftlichen Schlussrechnung gilt die Leistung als abgenommen.
Die Abnahme erfolgt nach dem Werkvertragsrecht des BGB bzw. der VOB.

6. Beanstandungen, Mängelberichte und Haftung

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Ausführung oder offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ausführung, schriftlich zu rügen. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger Beanstandung und Mängelanzeige gilt die erbrachte Leistung als abgenommen und es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Werden Mängel gerügt, ist beconart berechtigt, die gerügten Leistungen zu überprüfen und etwaige Mängel zu beseitigen.
Bei der Geltendmachung von Mängeln an einzelnen Positionen wird die Bearbeitung der übrigen Leistungen fortgesetzt, als ob keine Beanstandungen vorlägen.
Führt der Kunde ohne Zustimmung von beconart Nachbesserungsarbeiten durch, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber beconart.

7. Bestimmungen für Materiallieferungen

Die Materiallieferung erfolgt nach Eingang einer schriftlichen Bestellung und hängt von den logistischen Bedingungen ab.
Die in den technischen Datenblättern und Sicherheitsdatenblättern enthaltenen Normen müssen bei der Materialverarbeitung beachtet werden. Rücksendungen von gelieferten Waren werden nicht angenommen.
Bei Materiallieferungen an den Auftraggeber oder eine Baustellenadresse geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Absendung, spätestens mit Verlassen des Lagers, auf den Auftraggeber über.

8. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer bzw. unter Berücksichtigung des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b UStG. Zahlungen haben innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Unsere üblichen Zahlungsfristen betragen 5 Kalendertage netto. Die Geltendmachung von Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Gegen Ansprüche von beconart kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf dem Vertragsverhältnis beruht.
Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich eingereicht werden. Andernfalls gilt unsere Rechnung als anerkannt.

9. Vorauszahlungen/Teilzahlungen

Bei Neukunden verlangen wir in der Regel mit der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe des vollen Auftragswertes. Wir sind nicht verpflichtet, Lieferungen oder Leistungen vor Eingang der Vorauszahlung zu erbringen.
Förmliche Abnahmen und Abschlagszahlungen erfolgen entsprechend dem Baufortschritt. Bei Ausführungszeiten von mehr als 5 Kalendertagen gelten wöchentliche Abschlagszahlungen als vereinbart.
Zahlungen sind nur auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Bei nicht rechtzeitigem Eingang von Teilzahlungen sind wir berechtigt, die Arbeiten bis zum Zahlungseingang einzustellen.

10. Rücknahme

Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück oder kann der Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, ist beconart berechtigt, unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens 25% der Nettoauftragssumme als Schadensersatz zu verlangen.

11. Bonitätsprüfung

Zum Schutz vor ZahlungsausfÃ?llen und Leistungsmissbrauch durch Dritte ist beconart berechtigt, vor Vertragsabschluss WirtschaftsauskÃ?nfte einzuholen und personenbezogene Vertragsdaten an eine Wirtschaftsauskunftei zu Ã?bermitteln. Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Abwicklung ist beconart ebenfalls berechtigt, entsprechende Daten zu übermitteln.

12. Zuständigkeit

Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von beconart in Stuttgart.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform nicht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien haben die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

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